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Das Arbeitsrecht
ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Es fehlt bislang ein "Arbeitsgesetzbuch". Von besonderer Bedeutung ist
die Rolle der Rechtssprechung, weil der Gesetzgeber viele Fragen nicht
geregelt hat und die dadurch entstehenden Lücken im Streitfall von
den Gerichten zu schließen sind.
Zu den typischen Fragestellungen gehören die Prüfung von
Arbeitsverträgen (Wirksamkeit von Befristungen usw.),
Kündigungen, Abmahnungen und Lohnforderungen (einschließlich
Weihnachts- und Urlaubsgeld). Kommt es zu Streitigkeiten aus
dem Arbeitsverhältnis, so ist der Rechtsweg zu den
Arbeitsgerichten als einem besonderen Zweig der
Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Da nach dem Gesetz in erster
Instanz Arbeitgeber und Arbeitnehmer die ihnen entstandenen
außergerichtlichen (Rechtsanwalts-)Gebühren selbst tragen und
auch im Falle des Obsiegens keine Kostenerstattung durch den
Gegner erfolgt, ist eine kompetente vorgerichtliche Beratung
zum Zwecke der Streitvermeidung bei diesem Sachgebiet von
besonderer Bedeutung.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in Fragen des Kündigungsschutzes,
der Durchsetzung oder Abwehr von Lohnforderungen, bei Abmahnungen und der Gestaltung
von Arbeitsverträgen. Dabei entspricht es unserer Einschätzung, daß viele Probleme
durch sorgfältige Abfassung der Arbeitsverträge im voraus oder im Streitfall
außergerichtlich geregelt werden sollen, um die anfallenden Probleme zügig und
interessengerecht zu lösen.
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Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an einem Bauvorhaben Beteiligten, also der Bauherren,
Architekten, Fachplaner und Bauhandwerksunternehmen. Das öffentliche Baurecht befaßt sich mit der
Genehmigungsfähigkeit von baulichen Anlagen.
Grundlage des privaten Baurechts bilden das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
sowie das Regelwerk der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und weitere spezialgesetzliche
Regelungen, wie zum Beispiel die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung). Wir beraten Bauherren bei der
Durchführung von Bauvorhaben, beginnend mit der Gestaltung von Verträgen und im weiteren Verlauf der
Vertragsabwicklung, z.B. bei der Verfolgung von Sachmängelanprüchen. Wir beraten und vertreten Architekten,
Fachplaner und Bauhandwerksunternehmen
bei der Durchsetzung von Vergütungs- und sonstigen Vertragsansprüchen und bei Abwehr von Haft-(Pflicht-)
Ansprüchen, oftmals auch in Zusammenarbeit mit deren Haftpflichtversicherern. Wir beraten Bauträger- und
Baubetreuungsunternehmen, die als Generalüber- oder -unternehmen tätig sind, und begleiten
Ausschreibungsverfahren. Wir betreuen die Gestaltung von Kooperationen, z.B. in Form von Arbeitsgemeinschaften.
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Erbrecht
Das Erbrecht hat die Funktion, das Privateigentum als
Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung
mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen,
sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge
zu sichern. Es soll damit gesichert
werden, daß der erworbene Wohlstand nicht untergeht,
sondern zielgerichtet jemandem zugewendet wird
oder imVermögen der Familie verbleibt.
Vorweggenommene Erbfolgeregelungen dienen der steuerlichen Optimierung
und der rechtzeitigen Übertragung von Verantwortung auf die
zukünftigen Erben, um diese noch zeitnah ausbilden und anleiten
zu können. Unternehmensnachfolgeregelungen und gute Ideen für
Ersatzregelungen bei fehlenden Nachkommen werden fallbezogen
entwickelt und planmäßig umgesetzt. Beratungen und Regelungen
können im anwaltlichen und im notariellen Bereich erfolgen.
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Familienrecht
Das Familienrecht im engeren Sinne regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft
miteinander verbundenen Personen. Auch die Vormundschaft, die Pflegschaft und die Betreuung von Personen
zählt hierzu. Im weitesten Sinne zählen dazu auch die Rechtsverhältnisse der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft und die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Jede dritte Ehe endet heute vor dem Familienrichter. Deshalb ist es wichtig, sich bereits vor einer Eheschließung
beraten zu lassen, damit Klarheit über Rechte und Pflichten während der Ehe besteht. Dies ermöglicht
dann auch den Abschluß eines Ehevertrages. Scheitert die Ehe, kann entweder eine streitige oder einvernehmliche
Ehescheidung durchgeführt werden. Geklärt werden auch die wechselseitig bestehenden Unterhaltsverpflichtungen,
die Höhe des Kindesunterhaltes, Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen für die Kinder, die Verteilung des
Hausrates und auch die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte und Rentenanwartschaften.
Wir beraten Sie außergerichtlich und betreuen Sie in allen familiengerichtlichen Verfahren, einschließend
notwendig werdenden Eilverfahren.
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Grundstücks-, Immobilien- und WEG-Recht
Das Grundstücks- und Immobilienrecht befaßt sich mit den Rechten an einem Grundstück
sowie den Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer (oder Erbbauberechtigten) eines Grundstückes zu
Dritten. Rechte Dritter an einem Grundstück sind u.a. Dienstbarkeiten (hierunter versteht man unter
anderem Wege- und Überfahrrechte), Nießbrauchrechte (das Recht, die Erträge, z.B. Mieten
oder Pachten aus einem Grundstück zu vereinnahmen) oder Grundpfandrechte (Hypotheken oder Grundschulden,
mit denen eine dingliche Belastung als Sicherheit für Zahlungsansprüche bestellt wird).
Das WEG-Recht regelt die Beziehungen mehrerer Raumeigentümer (Wohnungs- oder Teileigentümer) eines mit
einem Gebäude bebauten Grundstücks. Es bestehen gemeinschaftsbezogene Rechte an einem Grundstück
und der darauf befindlichen Baulichkeiten. Gesetzliche Grundlagen sind neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
das WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht).
Wir vertreten die Beteiligten zu den in diesen Rechtsgebieten auftretenden Problemfeldern. Wir beraten im Zusammenhang
mit dem Abschluß von Grundstückskaufverträgen, der Begründung und Aufgabe der oben angesprochenen
Rechte. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus derartigen Rechten oder Verträgen
sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir vertreten Wohnungseigentümer bei der Geltendmachung und
Abwehr von Ansprüchen innerhalb des WEG.
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Gewerbe- und Wohnraummietrecht
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2001 im Mietrecht eine Reihe von Reformen beschlossen.
Unter anderem wurden das BGB-Mietrecht und verschiedene
für das Mietrecht relevante Nebengesetze (wie das Partnerschaftsgesetz und das
Gewaltschutzgesetz) geändert bzw. neu eingeführt.
Zum 1. Januar 2002 traten das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts und das
Gesetz zur Reform des Zivilprozesses in Kraft.
Daraus ergaben sich nicht nur wesentliche Neuerungen für die Praxis, sondern auch
diverse Überleitungs-Probleme.
Im Rahmen des Mietrechts stehen Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen, deren Durchsetzung oder Abwehr, Schadensersatzforderungen, Zahlungs-
und Mietminderungsansprüche sowie Mieterhöhungen und das Recht auf Durchführung von Schönheitsreparaturen im Vordergrund. Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraum- wie für das
Geschäftsraummietrecht.
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Transportrecht international und national
Der Transport von Menschen, Industriegütern oder Einrichtungen kann per Land,
Luft oder See erfolgen. Die Haftung der an der Transport-Kette Beteiligten ist innerhalb der
regelmäßig kurzen Verjährungs- und Ausschlußfristen zu sichern.
Sachverständige und Versicherungen sind rechtzeitig zu beauftragen, um die Ansprüche
bei den richtigen Stellen anhängig zu machen. Die Organisation von Transportunternehmen ist
in die richtigen Rechtsformen einzubinden. Konzessionen, Vertragsgestaltungen, Frachtbriefe und
Beförderungsunterlagen sind in die richtige Form zu bringen, um haftungsrechtlich,
versicherungstechnisch und zollamtlich beim nationalen und internationalen Verkehr ausreichend
gegen Risiken abgesichert zu sein.
Internationales Transportrecht beruht auf grenzenüberschreitenden gesetzlichen Regelungen
und zwischenstaatlichen Übereinkommen.
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Verkehrsrecht (Zivil- und Strafrecht)
Das Verkehrsrecht in der anwaltlichen Praxis beschäftigt sich mit den "Nöten rund ums Auto". Welche Rechte
und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Verkehrsunfalles? Wer haftet für den Schaden? Besteht eine Mithaftung?
Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Schadenspositionen werden erstattet? Wie ist der Schaden konkret zu berechnen?
Soll die Teil- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden?
Daneben geht es um die erfolgreiche Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, regelmäßig im Bereich
der Trunkenheitsfahrten, des Fahrens ohne Führerschein, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und
Beleidigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, etc. Zur Wahrung Ihrer Interessen leiten wir
unverzüglich alle notwendig werdenden Sofortmaßnahmen ein. |
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Vermögensrecht
Aufgrund der "Wende" im Herbst 1989 ergab sich die Aufgabe, das in der früheren DDR
begangene Unrecht wieder gutzumachen und eine Rechtsordnung zu schaffen, die
rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Insbesondere ging es darum, die
unrechtmäßigen Enteignungen durch das SED-Regime rückgängig zu machen oder die
Betroffenen zu entschädigen. Außerdem mußte eine den rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Privatrechtsordnung eingeführt werden.
Der Gesetzgeber hatte seinerzeit zunächst mit dem Vermögensgesetz eine Rechtsgrundlage
dafür geschaffen, aufgrund derer enteigneter Grundbesitz an die Alt-Eigentümer
rückübertragen werden konnte. Für bestimmte Fälle sieht das Vermögensgesetz auch die
Gewährung einer Entschädigung statt der Rückübertragung vor. Mitte der 90er Jahre wurde
dann mit dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz eine Rechtsgrundlage für die
Entschädigung der durch Enteignungen der sowjetischen Besatzungsmacht betroffenen
Personen geschaffen. Die für eine sozialverträgliche Überleitung der Privatrechtsordnung
der früheren DDR in das System der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen
Rechtsvorschriften finden sich zum Beispiel im Schuldrechtsanpassungs- und im
Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Wir vertreten die Mandanten im Verwaltungsverfahren, im Widerspruchsverfahren oder
vor dem Verwaltungsgericht. Ferner besteht nach erfolgter Rückübertragung noch ein
erheblicher Beratungsbearf. So besteht zum Beispiel für die Erholungsgrundstücke zu Gunsten
der Nutzer in den neuen Bundesländern ein besonderer Kündigungsschutz, soweit die
Verträge noch in der früheren DDR abgeschlossen worden sind. Hier stellt sich zum
Beispiel die Frage, ob und wie ein solches Nutzungsverhältnis beendet werden und in
welchem Umfang das zu zahlende Nutzungsentgelt erhöht werden kann. Wir beraten sowohl
Eigentümer als auch Nutzer solcher Grundstücke mit dem Ziel, die aufgetretenen Probleme
zügig einer angemessenen und wirtschaftlich vernünftigen Lösung zuzuführen.
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Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten des Versicherungsvertrages.
Grundlage sind hierbei der geschlossene Versicherungsvertrag und die diesem zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
Der Gesetzgeber regelt das Versicherungsvertragsrecht im VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag), im BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch), dem HGB (Handelsgesetzbuch) und dem PflVG (Pflichtversicherungsgesetz). Daneben sind
aufsichtsrechtliche Bestimmungen im VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) geregelt. Das Versicherungsvertragsrecht ist
ein Spezialrecht, das wegen der unterschiedlichen Versicherungssparten durch eine Vielzahl von speziellen Klauselwerken
bestimmt wird. Große Bedeutung genießt hierbei die versicherungsrechtliche Rechtssprechung. Die durch die
Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der EU gekennzeichneten Richtlinien nehmen zudem starken Einfluß auf das
nationale Recht.
Wir sind in verschiedensten Versicherungessparten tätig wie z.B. in der Schadensversicherung (hierzu zählen
u.a. die Hausrat- oder Gebäudeversicherung). Wir vertreten Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von
Vertragsansprüchen gegenüber Versicherern, z.B. im Fall der (teilweisen) Ablehnung einer Schadensregulierung. Wir beraten
und vertreten Versicherer gegenüber Versicherungsnehmern bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Im
Haftpflichtversicherungsbereich prüfen wir die Deckungsansprüche der Versicherungsnehmer und organisieren die
Übernahme der Deckung durch den Versicherer. In nicht seltenen Fällen übernehmen wir im Auftrage des
Versicherers die Abwehr der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Ansprüche. Wir sind dabei sowohl außergerichtlich
als auch gerichtlich tätig. Im Rahmen der langjährigen Tätigkeit für Versicherer sind wir auch mit der
Beratung und Begleitung größerer Schadensfälle zum Beispiel in den Bereichen der Gebäude- und Fahrzeugversicherung
betraut.
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Vertragsrecht
Im Wirtschaftsleben werden die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern untereinander sowie zwischen Unternehmern und
Verbrauchern in wesentlichen Teilen durch Verträge geregelt. Zu nennen sind insbesondere Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-
und Leasingverträge. Unsere Tätigkeit umfaßt die Ausarbeitung von Verträgen, die Prüfung
von einzelnen Klauseln oder vollständigen Vertragswerken sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus
Verträgen.
Es geht dabei zum Beispiel um die Frage, welche Rechte einem Verbraucher bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache gegenüber dem
Verkäufer zustehen, wie die Inanspruchnahme aus finanzierten Geschäften oder Schadensersatzansprüche wegen
Schlechterfüllung durchgesetzt oder abgewehrt werden können. Neben den vertraglichen Ansprüchen, sind Ansprüche
aus Produzentenhaftung, aus unerlaubter Handlung und Abwehransprüche gegen die Verletzung höchstpersönlicher Rechte von großer
Bedeutung.
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Das Wirtschaftsstrafrecht
beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verhalten im
Wirtschaftsleben mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist.
In der Praxis stehen dabei die Straftatbestände des
Betruges und der Untreue (§§ 263 ff. StGB), die
Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) und die
Bestechungsdelikte (§§ 331 ff. StGB) im Vordergrund.
Bedeutsam sind außerdem verschiedene Tatbestände aus
dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. die illegale
Beschäftigung von Arbeitnehmern in Privathaushalten oder die
unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung.
Die anwaltliche Tätigkeit umfaßt in Wirtschaftsstrafsachen
sowohl die Vertretung im Ermittlungsverfahren als auch die
anschließende Verteidigung vor Gericht.
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